§ 29 Eintragung von dinglichen Rechten
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 25.02.2010 – 10 W (pat) 43/08Patentbeschwerdeverfahren - Umschreibung – zum Nachweis des RechtsübergangsZitiert von 2
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/29#abs-1 (1) Dem Antrag auf Eintragung einer Verpfändung oder eines sonstigen dinglichen Rechts an dem durch die Eintragung eines gewerblichen Schutzrechts begründeten Rechts sind die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/29#abs-2 (2) Beim Übergang von dinglichen Rechten ist § 28 Abs. 2 bis 8 entsprechend anzuwenden.